Beschränkung der Freiheit in der Wahl der Wohnung
Stufe 1 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Beteiligung
- 1. Personalrat · mitbestimmungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 2. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
Fristen
- Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung
Bei Versäumnis: Die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (§ 75 Absatz 2 Satz 5 PersVG M-V).
Ablauf des Verfahrens (8)
- 1Dienstliche Gründe für die Beschränkung im Einzelnen nach § 56 Abs. 2 LBG M-V darlegen
- 2Prüfen, ob die allgemeine Pflicht aus § 56 Abs. 1 LBG M-V bereits genügt
- 3Räumliche Grenze und Frist für den Wohnungswechsel bestimmen
- 4Beamtin oder Beamten anhören
- 5Personalrat unterrichten und Gründe vorlegen
- 6Zustimmung des Personalrats beantragen
- 7Schwerbehindertenvertretung anhören
- 8Anordnung schriftlich verfügen und begründen
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.