Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus
Stufe 1 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Handlungsoptionen
Keine Herleitung möglich
Die hinterlegten Rechtsgrundlagen dieses Verfahrens gelten nur für einen anderen Rechtskreis; für den Rechtskreis dieses Falls ist keine erfasst. Prozesslotse leitet deshalb keine Handlungsoptionen her. Ist die Statusgruppe noch nicht erfasst, erfassen Sie sie.
Die Wege dieses Verfahrens stehen unten, damit erkennbar bleibt, worüber nichts gesagt wurde.
- Weiterbeschäftigung vereinbarenRechtsgrundlage gilt für einen anderen Rechtskreis
Die Weiterbeschäftigung über die Altersgrenze hinaus unterliegt der Mitbestimmung des Personalrats (§ 83 PersVG M-V). Sie setzt eine Vereinbarung voraus, die getroffen sein muss, bevor die Altersgrenze das Beschäftigungsverhältnis beendet.
Für den Rechtskreis dieses Falls ist keine Rechtsgrundlage erfasst, die diesen Weg trägt; die hinterlegte gilt nur für einen anderen Rechtskreis — oder die Statusgruppe ist noch nicht erfasst. Über diesen Weg wird deshalb nichts gesagt.
- Von einer Weiterbeschäftigung absehenRechtsgrundlage gilt für einen anderen Rechtskreis
Es bleibt beim gesetzlichen Ruhestand mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird. **Das ist kein Eingriff, sondern der Regelfall** -- die Weiterbeschäftigung ist die Abweichung davon.
Für den Rechtskreis dieses Falls ist keine Rechtsgrundlage erfasst, die diesen Weg trägt; die hinterlegte gilt nur für einen anderen Rechtskreis — oder die Statusgruppe ist noch nicht erfasst. Über diesen Weg wird deshalb nichts gesagt.
Beteiligung
- 1. Personalrat · mitbestimmungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 2. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
Fristen
- Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung
Bei Versäumnis: Die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (§ 75 Absatz 2 Satz 5 PersVG M-V).
Ablauf des Verfahrens (9)
- 1Statusgruppe und maßgebliche Altersgrenze feststellen
- 2Zeitpunkt des Beschäftigungsendes und den gewünschten Weiterbeschäftigungszeitraum festhalten
- 3Dienstliches Interesse an der Weiterbeschäftigung begründen
- 4Befristungsgrundlage der Weiterbeschäftigung klären
- 5Personalrat unterrichten und Unterlagen vorlegen
- 6Zustimmung des Personalrats beantragen
- 7Schwerbehindertenvertretung anhören
- 8Äußerungsfrist abwarten
- 9Vereinbarung rechtzeitig vor dem Beschäftigungsende schließen
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.