Zeitliche Lage des Erholungsurlaubs im Streitfall
Stufe 1 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Beteiligung
- 1. Personalrat · mitbestimmungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 2. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
Fristen
- Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung
Bei Versäumnis: Die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (§ 75 Absatz 2 Satz 5 PersVG M-V).
Ablauf des Verfahrens (9)
- 1Urlaubswunsch und entgegenstehende Belange nach § 7 Abs. 1 BUrlG gegenüberstellen
- 2Vorrang sozialer Gesichtspunkte anderer Beschäftigter nach § 7 Abs. 1 BUrlG prüfen
- 3Prüfen, ob der Urlaub zusammenhängend zu gewähren ist (§ 7 Abs. 2 BUrlG)
- 4Bei Anschluss an eine Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme: Vorrang nach § 7 Abs. 1 BUrlG beachten
- 5Personalrat unterrichten und den Streitfall vorlegen
- 6Zustimmung des Personalrats beantragen
- 7Äußerungsfrist abwarten
- 8Bei Nichteinigung: Einigungsstelle anrufen — ihr Beschluss ist bindend (§ 78 Abs. 4 PersVG M-V)
- 9Zeitliche Lage festsetzen und bekanntgeben
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.