Verbot oder Einschränkung einer Nebentätigkeit
Stufe 1 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Beteiligung
- 1. Personalrat · mitbestimmungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 2. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
Fristen
- Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung
Bei Versäumnis: Die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (§ 75 Absatz 2 Satz 5 PersVG M-V).
Ablauf des Verfahrens (10)
- 1Art, Umfang und zeitliche Beanspruchung der Nebentätigkeit erfassen
- 2Prüfen, ob die Acht-Stunden-Grenze in der Woche überschritten wird (§ 73 Abs. 1 LBG M-V)
- 3Beeinträchtigung dienstlicher Interessen im Einzelnen nach § 73 Abs. 1 LBG M-V begründen
- 4Bei schriftstellerischer, wissenschaftlicher, künstlerischer oder Vortragstätigkeit: engere Grenzen nach § 73 Abs. 2 LBG M-V beachten
- 5Beamtin oder Beamten anhören
- 6Personalrat unterrichten und Unterlagen vorlegen
- 7Zustimmung des Personalrats beantragen
- 8Schwerbehindertenvertretung anhören
- 9Verbot oder Einschränkung schriftlich verfügen
- 10Bei nachträglichem Verbot: angemessene Abwicklungsfrist nach § 5 NLVO M-V setzen
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.