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PROBE-034

Amt Musterland

Wahl der Jugend- und Ausbildungsvertretung

Stufe 2 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen

Zuständigkeit

Bürgermeister — nach dem Typenkatalog

Diese Auskunft sagt, wer entscheidet, wer zu beteiligen ist und welche Fristen laufen. Sie trifft keine Aussage darüber, ob die Maßnahme zulässig ist — diese Prüfung bleibt der Sachbearbeitung vorbehalten.

Herleitung (2)
  • § 52 Abs. 2 PersVG M-VVerkündete Fassung vom 09.07.2026, GVOBl. M-V 2026 S. 803 — Wortlaut · Beteiligung

    Die Amtszeit der Jugend- und Ausbildungsvertretung beträgt zwei Jahre; die Wahlen finden vom 1. Oktober bis 31. Dezember statt.

  • § 52 Abs. 2 PersVG M-VVerkündete Fassung vom 09.07.2026, GVOBl. M-V 2026 S. 803 — Wortlaut · Frist

    Die Amtszeit der Jugend- und Ausbildungsvertretung beträgt zwei Jahre; die Wahlen finden vom 1. Oktober bis 31. Dezember statt.

Entscheidung festhalten

Stufe 2 kennt keine Handlungsoption — die getroffene Entscheidung wird als Text festgehalten.

Angaben erfassen

Keine der noch offenen Angaben kann das Ergebnis mehr verschieben.

Weitere Angaben (1)

Beginn der regelmäßigen Amtszeit (§ 19 Absatz 1 PersVG M-V).

Beteiligung

  1. 1. Wahlvorstand · unterrichtungoffen · sperrt die Entscheidung

Fristen

  • Zeitraum der regelmäßigen Wahl der Jugend- und AusbildungsvertretungBeginn nicht erfasst

    Auslösendes Ereignis: Regelmäßige Wahl im zweijährigen Turnus (§ 52 Absatz 2 PersVG M-V)

Ablauf des Verfahrens (3)
  1. 1Ende der Amtszeit feststellen
  2. 2Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat abwarten
  3. 3Kosten der Wahl tragen

Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.

Dokumente

Für diese Maßnahmenart ist noch keine Dokumentvorlage hinterlegt.

Angaben

Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.