Übertragung einer höher oder niedriger zu bewertenden Tätigkeit
Stufe 1 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Beteiligung
- 1. Personalrat · mitbestimmungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 2. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 3. Gleichstellungsbeauftragte · anhoerungoffen · sperrt die Entscheidung
Fristen
- Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung
Bei Versäumnis: Die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (§ 75 Absatz 2 Satz 5 PersVG M-V).
Ablauf des Verfahrens (8)
- 1Zu übertragende Tätigkeit, ihre Wertigkeit und die Dauer festhalten
- 2Prüfen, ob die Übertragung vorübergehend und mindestens einen Monat andauert (§ 14 Abs. 1 TVöD-AT)
- 3Persönliche Zulage nach dem Unterschiedsbetrag nach § 14 Abs. 3 TVöD-AT bemessen
- 4Personalrat unterrichten und Unterlagen vorlegen
- 5Zustimmung des Personalrats beantragen
- 6Schwerbehindertenvertretung anhören
- 7Äußerungsfrist abwarten
- 8Übertragung schriftlich mitteilen und Zulage veranlassen
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.