Höhergruppierung
Stufe 1 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Handlungsoptionen
Keine Herleitung möglich
Dieses Verfahren ist vorgesehen für: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Für den Rechtskreis dieses Falls gilt keine seiner Rechtsgrundlagen; Prozesslotse leitet deshalb keine Handlungsoptionen her. Ist die Statusgruppe noch nicht erfasst, erfassen Sie sie; ist sie erfasst, ist dieses Verfahren für diese Person nicht vorgesehen.
Die Wege dieses Verfahrens stehen unten, damit erkennbar bleibt, worüber nichts gesagt wurde.
- Höhergruppierung vollziehenRechtsgrundlage gilt für einen anderen Rechtskreis
Die Tätigkeitsmerkmale der höheren Entgeltgruppe sind erfüllt und die Sechsmonatsfrist ist voll. Die Eingruppierung wird mit Beginn des darauffolgenden Kalendermonats festgestellt (§ 13 Absatz 1 TVöD-AT), im Arbeitsvertrag nachvollzogen und dem Personalrat vorgelegt.
Für den Rechtskreis dieses Falls ist keine Rechtsgrundlage erfasst, die diesen Weg trägt; die hinterlegte gilt nur für einen anderen Rechtskreis — oder die Statusgruppe ist noch nicht erfasst. Über diesen Weg wird deshalb nichts gesagt.
- Bei der bisherigen Eingruppierung bleibenRechtsgrundlage gilt für einen anderen Rechtskreis
Eine der Voraussetzungen des § 13 Absatz 1 TVöD-AT fehlt. Das ist keine Ablehnung — die Eingruppierung folgt der Tätigkeit; ist die Frist noch nicht voll, läuft sie weiter.
Für den Rechtskreis dieses Falls ist keine Rechtsgrundlage erfasst, die diesen Weg trägt; die hinterlegte gilt nur für einen anderen Rechtskreis — oder die Statusgruppe ist noch nicht erfasst. Über diesen Weg wird deshalb nichts gesagt.
Beteiligung
- 1. Personalrat · mitbestimmungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 2. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
Fristen
- Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung
Bei Versäumnis: Die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (§ 75 Absatz 2 Satz 5 PersVG M-V).
Ablauf des Verfahrens (10)
- 1Geänderte Tätigkeit beschreiben und Zeitanteile ermitteln
- 2Tätigkeitsmerkmale der Entgeltordnung nach § 12 Abs. 2 TVöD-AT prüfen
- 3Prüfen, ob die Änderung nicht nur vorübergehend ist (§ 13 Abs. 1 TVöD-AT)
- 4Stufenzuordnung und Zeitpunkt des geänderten Entgelts nach § 17 Abs. 4 TVöD-AT bestimmen
- 5Personalrat unterrichten und Bewertungsunterlagen vorlegen
- 6Zustimmung des Personalrats beantragen
- 7Schwerbehindertenvertretung anhören
- 8Äußerungsfrist abwarten
- 9Bei Nichteinigung: Einigungsstelle anrufen — sie spricht eine Empfehlung aus
- 10Entgeltgruppe im Arbeitsvertrag nach § 12 Abs. 3 TVöD-AT nachvollziehen
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.