Gleichstellungsantrag bei der Agentur für Arbeit
Stufe 2 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Zuständigkeit
Bürgermeister — nach dem Typenkatalog
Diese Auskunft sagt, wer entscheidet, wer zu beteiligen ist und welche Fristen laufen. Sie trifft keine Aussage darüber, ob die Maßnahme zulässig ist — diese Prüfung bleibt der Sachbearbeitung vorbehalten.
Herleitung (2)
- § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IXFassungsstand 24.07.2026 — Wortlaut · Beteiligung
Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die getroffene Entscheidung ist ihr unverzüglich mitzuteilen.
- § 151 Abs. 2 SGB IXFassungsstand 24.07.2026 — Wortlaut · Beteiligung
Die Gleichstellung erfolgt auf Antrag der behinderten Person durch die Bundesagentur für Arbeit und wird mit dem Tag des Eingangs des Antrags wirksam.
Beteiligung
- 1. Schwerbehindertenvertretung · unterrichtungoffen · sperrt die Entscheidung
- 2. Agentur für Arbeit · zustimmungoffen · sperrt die Entscheidung
Ablauf des Verfahrens (3)
- 1Antrag der beschäftigten Person entgegennehmen
- 2Unterstützung durch die Schwerbehindertenvertretung anbieten
- 3Entscheidung der Agentur für Arbeit festhalten
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Für diese Maßnahmenart ist noch keine Dokumentvorlage hinterlegt.
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.