Besoldung, Amtszulage, Familienzuschlag
Stufe 2 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Zuständigkeit
Bürgermeister — nach dem Typenkatalog
Diese Auskunft sagt, wer entscheidet, wer zu beteiligen ist und welche Fristen laufen. Sie trifft keine Aussage darüber, ob die Maßnahme zulässig ist — diese Prüfung bleibt der Sachbearbeitung vorbehalten.
Herleitung (2)
- § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IXFassungsstand 24.07.2026 — Wortlaut · Beteiligung
Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die getroffene Entscheidung ist ihr unverzüglich mitzuteilen.
- § 75 Abs. 2 Satz 3 PersVG M-VVerkündete Fassung vom 09.07.2026, GVOBl. M-V 2026 S. 803 — Wortlaut · Frist
Der Personalrat teilt seinen Beschluss über die beantragte Zustimmung binnen 10 Arbeitstagen mit.
Beteiligung
- 1. Personalrat · mitbestimmungnicht erforderlich
Einzelfallentscheidung im Besoldungs-, Versorgungs-, Beihilfe-, Reisekosten-, Trennungsgeld- oder Umzugskostenrecht, im Recht der Heilfuersorge sowie bei der Festsetzung von Verguetung, Lohn oder Entgelt, soweit § 83 Absatz 1 sie nicht erfasst
- 2. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
Fristen
- Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst
Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung
Ablauf des Verfahrens (6)
- 1Besoldungsgruppe und Zulagen feststellen
- 2Festsetzung veranlassen
- 3Prüfen, ob eine Einzelfallentscheidung oder eine allgemeine Regelung vorliegt
- 4Prüfen, ob § 83 Abs. 1 PersVG M-V den Fall gleichwohl erfasst
- 5Bei erfasster Maßnahme: Personalrat unterrichten und Zustimmung beantragen
- 6Festsetzung schriftlich bekanntgeben und Rechtsbehelf benennen
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.