Zum Inhalt springen
← Sachverhalte

PROBE-014

Amt Musterland

Besoldung, Amtszulage, Familienzuschlag

Stufe 2 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen

Zuständigkeit

Bürgermeister — nach dem Typenkatalog

Diese Auskunft sagt, wer entscheidet, wer zu beteiligen ist und welche Fristen laufen. Sie trifft keine Aussage darüber, ob die Maßnahme zulässig ist — diese Prüfung bleibt der Sachbearbeitung vorbehalten.

Herleitung (2)
  • § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IXFassungsstand 24.07.2026 — Wortlaut · Beteiligung

    Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die getroffene Entscheidung ist ihr unverzüglich mitzuteilen.

  • § 75 Abs. 2 Satz 3 PersVG M-VVerkündete Fassung vom 09.07.2026, GVOBl. M-V 2026 S. 803 — Wortlaut · Frist

    Der Personalrat teilt seinen Beschluss über die beantragte Zustimmung binnen 10 Arbeitstagen mit.

Entscheidung festhalten

Stufe 2 kennt keine Handlungsoption — die getroffene Entscheidung wird als Text festgehalten.

Angaben erfassen

Keine der noch offenen Angaben kann das Ergebnis mehr verschieben.

Weitere Angaben (3)

Grundlage der Besoldung nach dem Landesbesoldungsgesetz M-V.

Besonders geschuetzt, § 164 SGB IX.

Zwingende Notwendigkeit, kurzfristig oder sofort zu handeln (§ 75 Absatz 2 PersVG M-V) oder eine Maßnahme, die der Natur der Sache nach keinen Aufschub duldet (§ 75 Absatz 5). Beides erlaubt der Dienststelle, vom Regelverfahren abzuweichen — die Frist auf drei Arbeitstage zu kürzen oder vorläufig zu regeln. Die Feststellung ist zu begründen.

Beteiligung

  1. 1. Personalrat · mitbestimmungnicht erforderlich

    Einzelfallentscheidung im Besoldungs-, Versorgungs-, Beihilfe-, Reisekosten-, Trennungsgeld- oder Umzugskostenrecht, im Recht der Heilfuersorge sowie bei der Festsetzung von Verguetung, Lohn oder Entgelt, soweit § 83 Absatz 1 sie nicht erfasst

  2. 2. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung

    Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.

Fristen

  • Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst

    Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung

Ablauf des Verfahrens (6)
  1. 1Besoldungsgruppe und Zulagen feststellen
  2. 2Festsetzung veranlassen
  3. 3Prüfen, ob eine Einzelfallentscheidung oder eine allgemeine Regelung vorliegt
  4. 4Prüfen, ob § 83 Abs. 1 PersVG M-V den Fall gleichwohl erfasst
  5. 5Bei erfasster Maßnahme: Personalrat unterrichten und Zustimmung beantragen
  6. 6Festsetzung schriftlich bekanntgeben und Rechtsbehelf benennen

Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.

Dokumente

Angaben

Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.