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PROBE-013

Amt Musterland

Befristungsende und Nichtverlängerung

Stufe 1 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen

Handlungsoptionen

Auslaufen der kalendermäßigen BefristungBELEG FEHLT

Das Arbeitsverhältnis endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit; es bedarf keiner Kündigung (§ 15 Absatz 1 TzBfG).

Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

Angabe ergänzen

Diese Option lässt sich nicht beurteilen, solange diese Angabe fehlt: zweckbefristung_vereinbart. Wird sie nachgetragen, rechnet das System neu.

Angewandte Regeln (1)
  • § 15 Abs. 1 TzBfGFassungsstand 20.07.2022 — Wortlaut · tragend

    Ein kalendermäßig befristeter Arbeitsvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit.

Unterrichtung über die ZweckerreichungBELEG FEHLT

Bei Zweckbefristung endet der Vertrag frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung (§ 15 Absatz 2 TzBfG).

Ein zweckbefristeter Vertrag endet frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung über die Zweckerreichung.

Angabe ergänzen

Diese Option lässt sich nicht beurteilen, solange diese Angabe fehlt: zweckbefristung_vereinbart. Wird sie nachgetragen, rechnet das System neu.

Angewandte Regeln (1)
  • § 15 Abs. 2 TzBfGFassungsstand 20.07.2022 — Wortlaut · tragend

    Ein zweckbefristeter Vertrag endet frühestens zwei Wochen nach Zugang der schriftlichen Unterrichtung über die Zweckerreichung.

Stillschweigende Fortsetzung über das Ende hinausRECHTLICH VERSPERRT

Weiterarbeit nach dem Ende, ohne dass der Arbeitgeber unverzüglich widerspricht.

Wird das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt und widerspricht er nicht unverzüglich, gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert.

Angewandte Regeln (1)
  • § 15 Abs. 6 TzBfGFassungsstand 20.07.2022 — Wortlaut · einschraenkend

    Wird das Arbeitsverhältnis mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt und widerspricht er nicht unverzüglich, gilt es als auf unbestimmte Zeit verlängert.

Angaben erfassen

Anwendbarkeit der Massnahmenart. Beschreibt den Ausgangszustand, nicht das Ziel.

Unterscheidet die beiden Formen des § 15 TzBfG: „nein" heißt kalendermäßig befristet (Absatz 1), „ja" zweckbefristet (Absatz 2). Beides sind Begriffe des Gesetzes, keine Wertung.

Wird nach dem Ende weitergearbeitet und weiß der Arbeitgeber davon, gilt das Arbeitsverhältnis nach § 15 Absatz 6 TzBfG als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn er nicht unverzüglich widerspricht.

Weitere Angaben (3)

Kalendermäßig bestimmtes Ende des befristeten Arbeitsvertrags; bei der Verlängerung das Ende des verlängerten Vertrags. Löst die Klagefrist nach § 17 Satz 1 TzBfG aus.

Zugang der schriftlichen Unterrichtung nach § 15 Absatz 2 TzBfG. Vor Ablauf von zwei Wochen danach endet der Vertrag nicht.

Besonders geschuetzt, § 164 SGB IX.

Beteiligung

  1. 1. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung

    Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.

Fristen

  • Klage gegen die Wirksamkeit der BefristungBeginn nicht erfasst

    Auslösendes Ereignis: Vereinbartes Ende des befristeten Arbeitsvertrages

  • Frühestes Vertragsende nach Unterrichtung über die ZweckerreichungBedingung ungeklärt · sperrt die Entscheidung

    Auslösendes Ereignis: Zugang der schriftlichen Unterrichtung über den Zeitpunkt der Zweckerreichung

Ablauf des Verfahrens (4)
  1. 1Befristungsart und Ende feststellen
  2. 2Bei Zweckbefristung: Unterrichtung zustellen
  3. 3Fortsetzung nach dem Ende prüfen
  4. 4Arbeitsverhältnis endet

Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.

Dokumente

Angaben

Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.