Beförderung
Stufe 1 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Handlungsoptionen
Keine Herleitung möglich
Dieses Verfahren ist vorgesehen für: Beamtinnen und Beamte. Für den Rechtskreis dieses Falls gilt keine seiner Rechtsgrundlagen; Prozesslotse leitet deshalb keine Handlungsoptionen her. Ist die Statusgruppe noch nicht erfasst, erfassen Sie sie; ist sie erfasst, ist dieses Verfahren für diese Person nicht vorgesehen.
Die Wege dieses Verfahrens stehen unten, damit erkennbar bleibt, worüber nichts gesagt wurde.
- Beförderung aussprechenRechtsgrundlage gilt für einen anderen Rechtskreis
Die Ernennung zu einem Amt mit höherem Endgrundgehalt wird ausgesprochen (§ 20 Absatz 1 LBG M-V). Sie unterliegt der eingeschränkten Mitbestimmung des Personalrats.
Für den Rechtskreis dieses Falls ist keine Rechtsgrundlage erfasst, die diesen Weg trägt; die hinterlegte gilt nur für einen anderen Rechtskreis — oder die Statusgruppe ist noch nicht erfasst. Über diesen Weg wird deshalb nichts gesagt.
- Beförderung zurückstellenRechtsgrundlage gilt für einen anderen Rechtskreis
Eine Sperre des § 20 Absatz 2 LBG M-V greift. Die Beförderung wird zurückgestellt, bis die Sperre entfällt oder ihre Ausnahme festgestellt ist.
Für den Rechtskreis dieses Falls ist keine Rechtsgrundlage erfasst, die diesen Weg trägt; die hinterlegte gilt nur für einen anderen Rechtskreis — oder die Statusgruppe ist noch nicht erfasst. Über diesen Weg wird deshalb nichts gesagt.
Beteiligung
- 1. Personalrat · mitbestimmungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 2. Gleichstellungsbeauftragte · anhoerungoffen · sperrt die Entscheidung
Fristen
- Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung
Bei Versäumnis: Die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (§ 75 Absatz 2 Satz 5 PersVG M-V).
- Wartefrist seit der letzten BeförderungBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Letzte Beförderung
- Wartefrist seit Beendigung der ProbezeitBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Beendigung der Probezeit
Ablauf des Verfahrens (5)
- 1Beförderungsamt und Stellenplan prüfen
- 2Sperrfristen prüfen
- 3Beteiligung einleiten
- 4Beteiligung abgeschlossen
- 5Ernennungsurkunde aushändigen
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.