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PROBE-010

Amt Musterland

Austritt, Abwicklung und Rückgabe

Stufe 2 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen

Zuständigkeit

Bürgermeister — nach dem Typenkatalog

Diese Auskunft sagt, wer entscheidet, wer zu beteiligen ist und welche Fristen laufen. Sie trifft keine Aussage darüber, ob die Maßnahme zulässig ist — diese Prüfung bleibt der Sachbearbeitung vorbehalten.

Herleitung (2)
  • § 178 Abs. 2 Satz 1 SGB IXFassungsstand 24.07.2026 — Wortlaut · Beteiligung

    Die Schwerbehindertenvertretung ist in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; die getroffene Entscheidung ist ihr unverzüglich mitzuteilen.

  • § 37 Abs. 1 Satz 1 TVöD-VLesefassung Stand 01.08.2025 — Wortlaut · Frist

    Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb von sechs Monaten nach Fälligkeit in Textform geltend gemacht werden.

Entscheidung festhalten

Stufe 2 kennt keine Handlungsoption — die getroffene Entscheidung wird als Text festgehalten.

Angaben erfassen

§ 985 BGB. Dienstausweis, Schlüssel, Rechner, Mobiltelefon, Dienstkleidung, Fachliteratur — der Herausgabeanspruch folgt aus dem Eigentum, nicht aus dem Arbeitsvertrag, und er verjährt nach eigenen Regeln.

§ 7 Absatz 4 BUrlG — was nicht mehr gewährt werden kann, ist abzugelten. Die Abgeltung ist ein Geldanspruch und unterliegt damit der Ausschlussfrist.

Voraussetzung von 7b…140 Fassung 2 (B.886 (a)): ob die beschäftigte Person ein Zeugnis verlangt. Anders als `zeugnis_leistungen_verlangt` (Erstreckung auf Leistung und Verhalten) fragt es, ob überhaupt ein Zeugnis verlangt wird. Auslegung der Werkbank, nicht juristisch geprüft (B.500).

Weitere Angaben (2)

Der Stichtag der Abwicklung. Von ihm aus laufen die Fälligkeit der Restansprüche und damit die Ausschlussfrist des § 37 Absatz 1 TVöD-V.

Besonders geschuetzt, § 164 SGB IX.

Beteiligung

  1. 1. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung

    Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.

Fristen

  • Ausschlussfrist für Ansprüche aus dem ArbeitsverhältnisBeginn nicht erfasst

    Auslösendes Ereignis: Fälligkeit des Anspruchs

Ablauf des Verfahrens (8)
  1. 1Beendigungszeitpunkt und Beendigungsgrund feststellen
  2. 2Offene Urlaubsansprüche nach § 7 Absatz 4 BUrlG ermitteln und abgelten
  3. 3Überlassene Sachen nach § 985 BGB auflisten und zurückfordern
  4. 4Zugänge zu Fachverfahren, Postfach und Gebäuden sperren
  5. 5Arbeitszeugnis nach § 109 GewO erteilen
  6. 6Meldungen an Sozialversicherung und Zusatzversorgung veranlassen
  7. 7Restansprüche beider Seiten vor Ablauf der Ausschlussfrist des § 37 TVöD-V geltend machen
  8. 8Personalakte schließen und die Aufbewahrungsfrist vermerken

Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.

Dokumente

Angaben

Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.