Zulassung zum Aufstieg oder zur Qualifizierung
Stufe 1 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Beteiligung
- 1. Personalrat · mitbestimmungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 2. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 3. Gleichstellungsbeauftragte · anhoerungoffen · sperrt die Entscheidung
Fristen
- Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung
Bei Versäumnis: Die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (§ 75 Absatz 2 Satz 5 PersVG M-V).
Ablauf des Verfahrens (9)
- 1Aufstiegsweg und angestrebte Laufbahngruppe nach § 38 Abs. 1 ALVO M-V bestimmen
- 2Prüfen, ob der Aufstieg nach § 38 Abs. 3 ALVO M-V ausgeschlossen ist
- 3Zulassungsvoraussetzungen zum Auswahlverfahren nach §§ 39, 40 ALVO M-V prüfen
- 4Auswahlverfahren durchführen und Ergebnis nach § 38 Abs. 2 ALVO M-V festhalten
- 5Dauer der Einführung in die neue Laufbahn festlegen
- 6Personalrat unterrichten und Auswahlunterlagen vorlegen
- 7Zustimmung des Personalrats beantragen
- 8Schwerbehindertenvertretung anhören
- 9Zulassung schriftlich mitteilen und Einführung veranlassen
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.