Wesentliche Änderung eines Arbeitsvertrages
Stufe 1 · Stichtag 28.8.2026 · Rechtsstand 28.8.2026 · offen
Beteiligung
- 1. Personalrat · mitbestimmungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
- 2. Schwerbehindertenvertretung · anhoerungungeklärt · sperrt die Entscheidung
Angabe ergänzen. Ob dieser Schritt zu gehen ist, hängt an einer Angabe, die nicht erfasst ist. Solange das offen ist, kann die Entscheidung nicht festgehalten werden.
Fristen
- Mitteilung des PersonalratsbeschlussesBeginn nicht erfasst · sperrt die Entscheidung
Auslösendes Ereignis: Unterrichtung des Personalrats und Antrag auf Zustimmung
Bei Versäumnis: Die Zustimmung des Personalrats gilt als erteilt (§ 75 Absatz 2 Satz 5 PersVG M-V).
Ablauf des Verfahrens (9)
- 1Zu ändernde Vertragsbedingung und ihren Grund festhalten
- 2Prüfen, ob sich nur gesetzliche, tarifliche oder Dienstvereinbarungsregeln nach § 3 Abs. 1 NachwG ändern
- 3Einvernehmen mit der beschäftigten Person herstellen
- 4Personalrat unterrichten und Vertragsentwurf vorlegen
- 5Zustimmung des Personalrats beantragen
- 6Schwerbehindertenvertretung anhören
- 7Äußerungsfrist abwarten
- 8Änderungsvertrag schließen
- 9Änderung spätestens am Tag des Wirksamwerdens schriftlich nach § 3 Abs. 1 NachwG nachweisen
Die Reihenfolge ist die des Gesetzes, kein Vorschlag. Was hier oben steht, muss vor dem stehen, was darunter steht — eine Beteiligung nach der Entscheidung ist keine. Der Bearbeitungsstand steht nicht hier, sondern bei den Beteiligungsschritten und Fristen.
Dokumente
Angaben
Zu diesem Vorgang sind keine Angaben sichtbar. Das kann heißen, dass noch keine erfasst sind — oder dass sie einer Schutzstufe unterliegen, die Ihre Funktion nicht öffnet.